Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stand: 19.01.2018
AGB als PDF: Allgemeine Geschäftsbedingungen-Lorenz Hummel-2018_01_19
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Angebote, Leistungsänderung
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen den Firmen Lorenz Hummel Management und Ihren Vertragspartnern / Käufern / Mietern (nachfolgend Kunden genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
1.2 Sämtliche Angebote von Lorenz Hummel, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Fax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise übermittelt werden, sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden, die Auftragsbestätigung von Lorenz Hummel sowie der Abschluss von Mietverträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
1.3 Abweichungen und Nebenabreden des Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Lorenz Hummel, insbesondere dann, wenn Lorenz Hummel Gegenstände von Dritten zu mieten muss. Dies gilt auch, wenn das Material von Lorenz Hummel nachweislich durch einen Vormieter beschädigt wurde und die verbleibende Zeit nicht ausreicht, die Mietgeräte fachgerecht reparieren zu lassen. Lorenz Hummel wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden die insoweit eventuell bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstatten. Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber Lorenz Hummel sind ausgeschlossen.
1.5 Lorenz Hummel kann die vereinbarten Leistungen, insbesondere Geräte oder Teile davon ändern und durch andere, ebenso geeignete ersetzen, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet ist. Dies gilt auch, wenn vertraglich vorgesehene Geräte nicht rechtzeitig geliefert, aber durch andere vergleichbare Geräte ersetzt werden können.
§2 Angebote
2.1Alle Angebote sind unverbindlich und freibleiben bis zu einer Auftragsbestätigung durch Lorenz Hummel.
2.2 Alle mit dem Angebot ausgehändigten Zeichnungen und Daten, wie Maße, Gewichte, Leistungen und Mengen, wurden so genau wie möglich zusammengestellt. Diese Angaben sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird.
2.3 In Angeboten geht Lorenz Hummel davon aus, dass alle Sachen in der gebräuchlichen Ausführung geliefert werden und dass alle Arbeiten auf normale Weise verrichtet werden können. Besondere Anforderungen und Umstände müssen Lorenz Hummel vorab schriftlich und in ausreichend detaillierter Form mitgeteilt werden. Lorenz Hummel wird dann im Angebot ausdrücklich angeben, ob und inwieweit Lorenz Hummel diese berücksichtigt hat. 2.4 Angebote sowie von Lorenz Hummel (oder in Auftrag von Lorenz Hummel) angefertigte Zeichnungen, Entwürfe, Schemata, Modelle, Computerprogramme und Berechnungen sind Eigentum von Lorenz Hummel und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Lorenz Hummel nicht an Dritte weitergegeben oder zur Einsichtnahme ausgehändigt werden. 2.5 Lorenz Hummel behält sich das Recht vor, Aufträge und/oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§3 Vertrag
3.1 Mit Ausnahme des im Folgenden Genannten kommt ein Vertrag mit Lorenz Hummel erst zustande, nachdem Lorenz Hummel einen Auftrag schriftlich akzeptiert bzw. bestätigt hat beziehungsweise, wenn der Vertrag ausgeführt wird. Bei der Akzeptanz bzw. Bestätigung wird davon ausgegangen, dass diese den Vertrag richtig und vollständig wiedergeben.
3.2 Später getroffene ergänzende Vereinbarungen oder Änderungen sowie Vereinbarungen, die mit dem Personal von Lorenz Hummel getroffen werden, und/oder Zusagen, die durch das Personal von Lorenz Hummel gemacht werden, verpflichten Lorenz Hummel nur, wenn diese schriftlich von Lorenz Hummel bestätigt wurden.
3.3 Bei Lieferungen und/oder Arbeiten, für die angesichts ihrer Art und ihres Umfangs kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung gesendet wird, gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung, bei der auch davon ausgegangen wird, dass diese den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt.
§4 Mietbedingungen
Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen ausdrücklich die nachstehend aufgeführten Mietbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lorenz Hummel an.
4.1 Mietgebühr
Die Mietgebühren für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine Abweichung getroffen wird. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
4.2 Mietzeit
Die Mietzeit berechnet sich von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Versendung oder Auslieferung von unserem Lager, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Auch wenn der Transport durch Lorenz Hummel erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Lorenz Hummel erfüllt den Mietvertrag durch Bereitstellung der Ware in seinem Lager.
Die Mietgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Für Auslieferungsverzögerungen, die außerhalb des Einflussbereiches der Firma Lorenz Hummel liegen, kann keine Haftung übernommen werden.
4.3 Vermietung
4.3.1 Verbrauchsmaterial (Fluid, defekte Leuchtmittel, o. Ä.) wird nach der Rücklieferung und einer Überprüfung in Rechnung gestellt. Das Nachfüllen von Kundeneigenem Fluid oder das Ersetzen von Leuchtmitteln ist dem Kunden nicht gestattet und wird bei Rückgabe durch Lorenz Hummel vorgenommen.
4.3.2 Der Kunde hat die Ware pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, Tag- und Uhrzeit-genau, vollständig und gereinigt zurückzugeben. Verspätete Rückgabe setzt den Kunden unmittelbar in Verzug und er hat diejenigen Kosten zu tragen, die Lorenz Hummel durch die verspätete Rücknahme entstehen. Der Kunde hat auch die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die Gegenstände nicht gereinigt zurückgegeben werden und vor der Weitergabe an einen anderen Kunden gereinigt werden müssen.
4.3.3 Mit Rücknahme des Mietgerätes bestätigt Lorenz Hummel lediglich die Entgegennahmen nicht aber, dass das Gerät mängelfrei zurückgegeben worden ist.
4.3.4 Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden und
verpflichtet sich zur sorgfältigen, pfleglichen und zweckmäßigen Behandlung. Er darf über sie in keiner Weise verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden oder belasten und sie auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss sie vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und Lorenz Hummel sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls Dritte Zugriff nehmen sollten (z.B. durch Pfändung).
4.4 Transport
4.4.1 Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso trägt er die Transportgefahr. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung durch Lorenz Hummel oder einen von Lorenz Hummel Beauftragten. Die Kosten der Verpackung trägt der Mieter; sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt hierfür auch Kosten und Risiko. 4.4.2 Der Kunde hat für geeignete und geebnete Zuwegung zum Produktionsort zu sorgen. Daraus entstehender Mehraufwand und Wartezeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Produktionsort in Erdgeschoss ist, sofern keine anderen Angaben des Kunden schriftlich eingereicht und von Lorenz Hummel auf dem Angebot expliziert erwähnt wurde. Daraus entstehender Mehraufwand und Wartezeiten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.5 Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
4.5.1 Die Geräte bleiben im alleinigen Eigentum der Firma Lorenz Hummel. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist ohne ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung seitens Lorenz Hummel unzulässig.
In jedem Falle einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte ist Lorenz Hummel zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags und zur Zurücknahme der Geräte berechtigt. Die Mietkosten werden dennoch also Aufwandsentschädigung durch den Mieter an Lorenz Hummel gezahlt. 4.5.2 Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums trägt der Mieter. Das gleiche gilt auch für den Schaden, der uns durch den Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.
4.6 Schäden und Haftung
4.6.1 Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufallsschäden. Dies gilt insbesondere auch für nachträglich festgestellte Schäden. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts hat der Kunde, ungeachtet des aktuellen Marktwertes, den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle des Verlusts von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilezubehör hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.
4.6.2 Der Mieter hat die Geräte bei Überlassung fachmännisch zu untersuchen und auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Geräte gelten als in einwandfreien Zustand übernommen und Vollständig, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde der Überprüfungspflicht aus eigenem Wunsch nicht nachkommt.
4.6.3 Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder die Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen.
4.6.4 Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten an den Geräten oder Zubehörteilen, oder Verlusten ist uns in jedem Fall sofort Mitteilung zu machen.
4.6.5 Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei zurückgegeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu prüfen.
4.6.6 Jegliche Veränderungen an den Mietgegenständen sind dem Kunden untersagt.
4.6.7 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Funktionsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten an deren Beseitigung mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten.
4.6.8 Weiterhin muss der Kunde die neuesten VDE Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Versammlungsstättenverordnung und die von Lorenz Hummel angegeben Strom- und Sicherheitshinweise erfüllen.
4.6.9 Lorenz Hummel haftet nicht für:
– Unfälle und Fehlleistungen sowie deren Folgen, die durch nicht vertragsgemäße Nutzung von Leih- und
Mietgegenständen verursacht wurden.
– Ausfallschäden, die durch höhere Gewalt, Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches, Verzögerung
durch Verkehrsbehinderung, auftretende Schäden am Fuhrpark oder durch plötzliche Erkrankung oder
Verunfallung des Personals entstehen oder entstanden sind.
– mitgeführte Instrumente, Geräte und Anlagen von Kunden und deren Mitarbeitern.
4.6.10 Eine Haftung seitens des Vermieters für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei in Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit, noch zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt.
4.6.11 Sollte durch zu späte Rückgabe und verstreichen des Rückgabetermins Folgeproduktionen und Verträgen der Firma Lorenz Hummel betroffen sein haftet der Mieter für Vermögenschäden und Sonderaufwendungen die durch diese Verzögerung an Folgeproduktionen entstehen.
§5 Verkauf
5.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn Lorenz Hummel entweder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Bestellung die bestellte Ware liefert oder die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annimmt.
5.2 Der Verkauf von gebrauchter Licht-, Ton-, Traversen-, Bühnen- oder sonstiger Veranstaltungstechnik erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
5.3 Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Allen Kunden, die private Verbraucher sind und deren Verträge ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, gleich welcher Art, zustande gekommen sind, gewähren wir ein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Die Bestellung wird erst wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger widerrufen wird. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Frist beginnt erst mit Erhalt der Warenlieferung. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Lorenz Hummel ausreichend. Der Kunde ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Warenlieferung eingetreten ist und diese Umstände vom Kunden zu vertreten sind. Für die Dauer der Nutzung kann Lorenz Hummel
eine angemessene Vergütung verlangen. Entstehen nach Vertragsschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so kann die Leistung bis zur Zahlung verweigert werden.
5.4 Gewährleistung Verkauf
Wir gewähren für die Dauer eines Jahres ab Lieferung, dass der Liefergegenstand frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit des Liefergegenstandes herabsetzen. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB vor, verbleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungszeit. Liegt ein Mangel vor, kann der Besteller Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Die gewählte Art der Nacherfüllung kann von uns verweigert werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Minderung kann der Besteller erst bei zweimaligen gescheiterten Nacherfüllungsversuch verlangen. Das Recht zum Rücktritt ist ausgeschlossen. Weitergehende Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für indirekte und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden.
5.5 Musterstücke und Leihlieferungen
An Abbildungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind diese unverzüglich zurückzusenden. Eine Weiterleitung an Dritte darf nur mit unserer Genehmigung erfolgen. Musterstücke und Leihlieferungen werden nur gegen Rechnung geliefert.
5.6 Versand und Gefahrenübergang
Lieferungen erfolgen stehts auf Gefahr und Kosten des Kunden und nach Wahl von Lorenz Hummel per Post, Paketversand, Boten oder Spedition. Liegt ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB der Bestellung zugrunde, geht die Gefahr mit Ablieferung des Liefergegenstandes beim Kunden bzw. mit dessen Annahmeverzug über. Bei Transportschäden ist sofort nach Erhalt eine rechtsverbindliche Bruchbescheinigung durch den ausliefernden Anlieferer bzw. Spediteur auszustellen. Eine gesonderte Transportversicherung erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Kunden.
5.7 Montagebedingungen Verkauf
Wand-, Boden- und Deckenverhältnisse sind uns spätestens bei Auftragserteilung anzugeben. Unsere Montagekalkulationen stützen sich auf festes Mauerwerk mit ebener Oberfläche ohne Nischen und Vorsprünge in lotrechten Wänden, Böden und Decken für normale Dübelmontage. Die Montage der Medientechnik muss uneingeschränkt möglich sein. Evtl. Kosten für Öffnen und Schließen von Verblendungen etc. werden nicht von uns übernommen. In abgehängten Decken sind bauseits ausreichend große Lücken vorzusehen, die nach unserer Montage bauseits passgenau zu schließen sind. Montageaufwand in Bezug auf Material und Zeiten, der uns durch Fehlen dieser Voraussetzungen entsteht, wird gesondert berechnet. Elektrische Versorgungsleitungen sowie bauseitige Voraussetzungen der EUV sind nach unseren Vorgaben durch zugelassene Elektriker zu erstellen. Die kalkulierten Montagekosten verstehen sich für eine Montage in einem Zuge ohne Unterbrechungen. Sollten durch Gründe, die der Besteller zu vertreten hat, Montagetermine nicht eingehalten werden können, sowie bei definierten Terminen eine Montage ohne unser Verschulden nicht ausgeführt werden können (ebenso bei einer nicht vereinbarten Montageunterbrechung), gehen die Kosten zu Lasten des Bestellers. Jede zusätzlich notwendige Anfahrt wird in Höhe der nachgewiesenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Verzögerung bei Montageaufträgen muss für die gelieferte Ware ein abschließbarer Raum kostenlos vom Kunden gestellt werden.
5.8 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Ansprüchen des Bestellers gegenüber Forderungen aus der Lieferung von unseren Waren oder Montagearbeiten sind
ausgeschlossen, sofern die behaupteten Ansprüche des Bestellers nicht rechtskräftig festgestellt sind, bzw. durch uns anerkannt wurden.
§6. Versicherung / Genehmigungen
6.1 Die Mietsache (Geräte, Ausstattung und Equipment) sind nicht versichert. Der Mieter haftet im Schadenfall bis zum Neuwert des Gerätes.
6.2 Die Einholung notwendiger Genehmigungen, Konzessionen, GEMA Anmeldung, Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen Rechte usw. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
§7. Rücktritt vom Vertrag
7.1 Tritt der Kunde aus Gründen, die von Lorenz Hummel nicht zu vertreten sind, vom Vertrag zurück (Abbestellung), oder erklärt Lorenz Hummel den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Kunde zu vertreten sind, so schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung in folgender Höhe: 50 % des Leistungspreises bis 30 Tage vor Vertragsbeginn, 80 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn, sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
7.2 Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Kündigung / Stornierung bei Lorenz Hummel maßgeblich.
7.3 Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die Lorenz Hummel nicht zu vertreten hat, abgesagt, abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, Absage eines Künstlers, mangelndem Besucherinteresse oder ähnlichem erfolgt.
§8 Kündigung durch Lorenz Hummel
8.1 Lorenz Hummel behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, vom Vertrag zurückzutreten oder auch vor Ort die Durchführung von Dienstleistungen zu verweigern, wenn die Sicherheit des von Lorenz Hummel gestellten Personals, der Besucher, anderer Beteiligter oder der von Lorenz Hummel angemieteten Anlagen nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für die Nichteinhaltung von bau- und polizeilichen Vorschriften, sowie andere Mängel, die der Kunde zu vertreten hat und die die Gesundheit und das Leben eines Dritten gefährden könnten.
8.2 Lorenz Hummel kann den Vertrag auch kündigen, wenn, sich die wirtschaftliche Lage des Kunden wesentlich verschlechtert hat, z.B. wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird. Dies gilt auch für einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietgegenstände durch den Kunden.
§9 Gemietete Mitarbeiter
9.1 Lorenz Hummel verpflichtet für einzelne Aufträge (z.B. für Auf- und Abbau, Anlieferung, zur Bedienung von Geräten) (freie) Techniker und Mitarbeiter. Sofern vertraglich zwischen Lorenz Hummel und dem Kunden nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker gegenüber auch nicht weisungsberechtigt. 9.2 Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese Informationspflichten sind im Schadensfall Lorenz Hummel und die Techniker von jeder
Haftung frei, sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.
§10. Zahlungsbedingungen
10.1 Bei längeren Mietzeiten ist der Vermieter berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern. 10.2 In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen ausweist.
10.3 Im Falle des Verzuges des Kunden werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten – auch zukünftig entstehenden – Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen getilgt hat. Die Rückforderung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Macht Lorenz Hummel von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, so werden die zurückgenommenen Gegenstände zum Zeitwert gutgeschrieben. Zur Bestimmung des Zeitwertes kann ein neutraler Sachverständiger eingeschaltet werden. Diese Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Außerdem sind die Kosten für Transport und Demontage vom Kunden zu übernehmen. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich mit zu teilen. Verpfändungen oder Sicherheitsübertragungen an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind dem Besteller untersagt.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Weiterverarbeitung der Waren entstandenen Produkte, auch dann, wenn dies in Verbindung mit anderen Produkten erreicht wird. Eventuelle Eigentumsrechte, die der Kunde an dem vermischten Bestand oder dem neuen Produkt erwirbt, tritt er hiermit an Lorenz Hummel ab. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bei Vertragsabschluss mit uns bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab. Der Kunde stimmt ausdrücklich dem Verfügungsrecht von Lorenz Hummel über noch nichtvollständig bezahlte Waren und deren sofortige Rückgabe nach Aufforderung zu.
§ 12 Datenschutz
12.1 Daten des Kunden werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Siehe Datenschutzrichtlinien auf www.bumtecc.de. 12.2 Durch die Übermittlung von Daten via Internet entsteht die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
§13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Lorenz Hummel. Eventuelle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland oder ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt Der Sitz der Firma Lorenz Hummel als Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Bestellung.
§14. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenigen zulässigen Regelungen zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.